Das Gründerpaket für den schnellsten Start ins eigene Business

Was ist im Paket?
Wir haben uns mit unseren Partnern zusammengesetzt und ein Paket erstellt, dass die meisten Herausforderungen für Gründer in der Startphase auf ein Minimum reduziert, so dass man sich auf das Wesentliche konzentrieren kann. Zudem öffnen wir allen Nutzern unseres Pakets, die Möglichkeiten miteinander zu Netzwerken und die Beratung unserer Partnern zu nutzen, um optimal in das eigene Business zu starten.
Businessplan und Förderantrag
Unternehmens- und Steuerberater
Büro und Arbeitsplatzausstattung
Versicherungen und notwendige Verträge
Internetauftritt und Social Media
Netzwerke und Coaching
Die wichtigsten Eckdaten zum Kredit
- Nutzung des Förderprogramm Brandenburg GO
- 10 Arbeitstage Bearbeitungszeit bei der Bürgschaftsbank
- Vergünstigte Konditionen
- 5-10 Jahre Laufzeit
- max. 2 Tilgungsfreijahre
- max. 250.000 EUR Kreditvolumen
- 100% Finanzierung, auch ohne Eigenkapital
- max. 80% Ausfallbürgschaft

Die wichtigsten Fragen im Überblick
Brandenburg GO ist der Unternehmenskredit für Investitionen und Betriebsmittel bis zu 250.000 Euro, der in weniger als zehn Arbeitstagen entschieden wird und durch die Bürgschaftsbank gesichert ist. Auch für Unternehmensübernahmen.
Weitere Informationen Informationen:
https://brandenburg-go.de
https://www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-go/
https://brandenburg-go.de/wp-content/uploads/2022/05/Merkblatt-Brandenburg-GO_first_spirit_mitLogo.pdf
Gerne können wir den Antrag für Sie im Rahmen unseren Gründerpaket übernehmen.
Fragen zur Antragstellung, Konditionen, benötigten Unterlagen – können aber auch über die Bürgschaftsbank oder ILB geklärt werden:
Bürgschaftsbank Brandenburg
+49 331-649630
[email protected]
Kontaktformular
Investitionsbank des Landes Brandenburg
+49 331-6602211
[email protected]
Brandenburg GO ist für Existenzgründerinnen und Existenzgründer besonders interessant, da es folgende Vorteile aufweist:
Der Zinssatz ist gegenüber herkömmlichen Darlehen vergünstigt. Über die 80%-ige Bürgschaft, für die Hausbank, werden fehlende bewertbare Sicherheiten ersetzt, womit die Wahrscheinlichkeit einer Darlehensgewährung steigt.
Die Bürgschaft übernimmt die Vorprüfung des Antrages und senkt die Gesamtbearbeitungszeit.
Keine Beschränkung bei den geförderten Kostenarten (100 % Betriebsmittel möglich).
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Der Antragsteller muss ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein. Vertiefende Informationen finden Sie im "Merkblatt KMU-Definition der EU".
Die Antragsteller müssen über eine fachlich und kaufmännisch ausreichende Qualifikation verfügen, welche für die Unternehmensführung erforderlich ist.
Junge Unternehmen sollen im Land Brandenburg investieren. Mitfinanziert werden auch Investitionen in anderen Bundesländern, wenn das Unternehmen seinen Firmensitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der Ertragskraft dient ("Brandenburg-Bezug").
- Gründung, Übernahme eines Unternehmens
- (Unternehmensnachfolge) Übernahme einer tätigen Beteiligung
- Erweiterung, Modernisierung oder Festigung des Unternehmens
- Existenzgründung im Nebenerwerb
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Treuhandkonstruktionen
- Stille Beteiligungen
- Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
- zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
- zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern
- im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
- zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern
- sowie der Erwerb eigener Anteile
und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte).
- Die ILB und die Bürgschaftsbank schließen zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder geben einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen (siehe "Konditionen, Dokumente und Formulare").
- Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, für das die Bürgschaftbank eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von bis zu 80 % übernimmt.
Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt. Wird der maximale Bruttodarlehensbetrag bei Erstbewilligung nicht ausgeschöpft, kann bei einer Erhöhung des Kapitalbedarfs in der Festigungsphase, ein weiteres Darlehen zu den dann gültigen Konditionen des Programms bis zum Gesamtbetrag von 250.000 Euro beantragt werden.
25.000,00 Euro
250.000,00 Euro
Das Darlehen ist auf 5 bis 10 Jahre angelegt.
bei 5 Jahren Laufzeit max. 1 Tilgungsfreijahr
bis zu 10 Jahren Laufzeit max. 2 Tilgungsfreijahre
Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrages.
Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
Die Abruffrist beträgt 36 Monate nach Zusage.
Die Sollzinsen sind vierteljährlich nachträglich zum letzten Tag des Monats fällig. Der Einsatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage mit der Hausbank festgelegt.
Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der Tilgunsfreijahre in gleichgroßen vierteljährlichen Raten. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen.
Einmalig 1,25% auf den Darlehensbetrag. Die Bearbeitungsgebühr ist durch den Endkreditnehmer direkt an die Bürgschaftsbank zu bezahlen.
Laufend 1,25% p. a. auf den verbürgten Darlehensbetrag. Die Bürgschaftsprovision ist durch den Endkreditnehmer direkt an die Bürgschaftsbank zu bezahlen.
Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15% p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage und 12 Monate nach dem Zusagedatum berechnet.
Bankübliche Sicherheiten, die Quote für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften. Persönliche Mitverpflichtung des Gründers.
Die Hausbank stellt den Förderantrag für Brandenburg GO mit der bis zu 80-%igen Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank. I. d. R. wird die BüBa in 5 Bankarbeitstagen dem Antragsteller eine Bürgschaftsentscheidung mitteilen. Bei einem positiven Bescheid hat die Hausbank des Antragstellers 14 Tage Zeit das Finanzierungsangebot anzunehmen (Fristverlängerung mit Antrag möglich). Die Bürgschaftsbank wird nach Annahme des Finanzierungsangebots, durch die Hausbank, den Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen für die Hausbank bei der ILB stellen. Die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank gilt hierbei ausschließlich für das entsprechende Refinanzierungsdarlehen (Brandenburg GO) der ILB.
Die Hausbank bekommt die Darlehenszusage und die Bürgschaftsurkunde über die Bürgschaftsbank ausgereicht.
Das Antragsformular finden Sie unter www.brandenburg-go.de.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH zu stellen. In jedem Fall sollte vor Maßnahmebeginn ein Finanzierungsgespräch geführt werden.
- Antragsformular Brandenburg GO
- Aufstellung bestehender privater und Firmenkredite
- Vergangenheitszahlen für 2 Jahre bei jungen Unternehmen und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen einschl. Summen- und Saldenliste
- Kurzfassung Planzahlen für 1 Jahr
- Kopien der Personalausweise der vertretungsberechtigten Personen
- Erklärung PEP (politisch exponierte Personen)
- Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen
- Erklärung des Antragstellers (ILB)
- Kumulierungserklärung
Im Rahmen der Antragstellung übergibt die Hausbank oder die Bürgschaftsbank dem Unternehmen die notwendigen Datenschutzinformationen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und lässt sich diese bestätigen.
Im Brandenburg GO vergeben die ILB und die Bürgschaftsbank Beihilfen unter der De- minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18. Dezember 2013.
"De-minimis"-Beihilfen dürfen nur mit staatlichen Beihilfen für dieselben beihilfefähigen Kosten oder dieselbe Risikofinanzierungsmaßnahme kumuliert werden, wenn die höchste einschlägige Beihilfeintensität oder der höchste einschlägige Beihilfebetrag, die bzw. der im Einzelfall in einer Gruppenfreistellungsverordnung oder einem Beschluss der Kommission festgelegt ist, nicht überschritten wird.
Die Höhe der jeweiligen Beihilfen wird mit der Zusage der ILB bekannt gegeben.
Nähere Informationen zu zulässigen Beihilfeobergrenzen und Kumulierung entnehmen Sie dem auf www.ilb.de verfügbaren "Merkblatt "De-minimis"-Regel".
Das Darlehen und die Zinsvergünstigung der ILB sowie die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank sind Subventionen im Sinne des §264 des Strafgesetzbuches und des Brandenburgischen Subventionsgesetzes vom 11. November 1996 in Verbindung mit den §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahmen von Subventionen (Subventionsgesetz) vom 29. Juli 1976.
Subventionserhebliche Tatsachen im Sinne dieser Vorschriften sind Informationen, die im Rahmen der Antragstellung sowie der möglichen künftigen Durchführung der beantragten Förderung erhoben werden. Beispielsweise Angaben in der Erklärung des Antragsstellers, zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission und ferner solche Angaben, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer beantragten Zuwendung. Nähere Informationen entnehmen Sie dem auf www.ilb.de verfügbaren "Merkblatt zu subventionserheblichen Erklärungen".
Grundsätzlich ist die Kombination eines Darlehens aus dem Brandenburg GO mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenze möglich.
Ausgeschlossen ist jedoch eine Kombination mit Finanzierungen aus den KfW- Programmen "ERP-Förderkredit KMU" und/oder dem "ERP-Gründerkredit Startgeld".
Die Hausbank prüft die antragsgemäße Verwendung des zinsverbilligten Darlehens und bestätigt der ILB die ordnungsgemäße Verwendung.
Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen - Vertragsverhältnis ILB-Kreditinstitute bzw. Vertragsverhältnis Hausbank-Endkreditnehmer für den Brandenburg GO.
Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln sind Bestandteil dieses Merkblattes.
Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Förderberater gern zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.brandenburg-go.de